12. Juli 2023 / Aus aller Welt

Auftakt im Untreue-Prozess gegen Priester

Geldwäsche, Untreue, ein Priester auf der Anklagebank: Der Fall am Amtsgericht Mönchengladbach ist ungewöhnlich. Der Angeklagte wurde Anfang Februar aus Belgien an die deutsche Justiz ausgeliefert.

Der angeklagte katholische Pfarrer sitzt im Prozess wegen Untreue und Geldwäsche in einem Saal des Amtsgerichts. Er muss sich wegen gewerbsmäßiger Untreue in 145 Fällen verantworten.
von dpa

Der Angeklagte kam in dunkler Hose, hellem Kurzarmhemd und wirkte unaufgeregt: Vor dem Amtsgericht in Mönchengladbach muss sich seit Mittwoch ein katholischer Pfarrer wegen gewerbsmäßiger Untreue verantworten. Dem ehemaligen Militärseelsorger wird auch gewerbsmäßige Geldwäsche vorgeworfen. Er sitzt in Untersuchungshaft.

Laut Anklage soll der 59-Jährige in seiner Zeit als Pfarrer der katholischen Gemeinden Hückelhoven mehr als 100.000 Euro von einem kirchlichen Spenden- und Kollektenkonto ins Ausland überwiesen haben. Außerdem soll er als sogenannter Finanzagent zwischen 2017 und Anfang 2020 von über 160 eigenen und fremden Konten Gelder aus Betrugsstraftaten in Höhe von insgesamt 10.000 Euro ins Ausland überwiesen haben. Vielfach seien die Beträge auf Konten in Afrika gegangen, so der Staatsanwalt.

Zum Auftakt bestätigte der Angeklagte dem Gericht nur sein Geburtsdatum, seinen Geburtsort Köln und seinen Familienstand als ledig. Zu den Vorwürfen werde er zunächst keine Angaben machen, erklärten seine beiden Verteidiger. Ob sich das am zweiten Verhandlungstag ändert, ließen sie offen.

Mit drei Kilo Heroin erwischt

Der Geistliche war im Februar an die deutsche Justiz ausgeliefert worden. Der 59-Jährige war zuvor seit August 2020 in Brüssel im Gefängnis, nachdem er an einem belgischen Flughafen mit knapp drei Kilo Heroin erwischt worden war. Im Dezember 2020 wurde er in Belgien wegen bandenmäßigen Drogenhandels zu mehr als drei Jahren Haft verurteilt.

Nach der Anklageverlesung erklärte der Richter, im Vorfeld habe es auf Anregung der Verteidigung Gespräche aller Verfahrensbeteiligten gegeben. Eine Verständigung sei nicht zustande gekommen. Für den Staatsanwalt wäre «nur im Gegenzug für ein umfassendes Geständnis» eine Haftstrafe von unter zwei Jahren und sechs Monaten denkbar.

Nach Erkenntnissen über finanzielle Unregelmäßigkeiten hatte das Bistum Aachen im März 2018 Strafanzeige erstattet. Kurz zuvor hatte der Pfarrer «aus persönlichen Gründen» um Entpflichtung von seinen Ämtern gebeten. Das Bistum hat ihn freigestellt, er darf nicht priesterlich tätig sein.

Für den Prozess vor dem Amtsgericht sind bis Ende August vier weitere Termine geplant. 23 Zeugen sollen gehört werden. Der frühere Wirkungsort des Priesters, Hückelhoven, ist gut 20 Kilometer entfernt.


Bildnachweis: © Rolf Vennenbernd/dpa
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