15. Oktober 2024 / Bergisch Gladbach

Änderung der Verkehrsregelung in der Schloßstraße

Änderung der Verkehrsregelung in der Schloßstraße: Neuer Fußgängerbereich mit Lieferverkehrszugängen und verstärkten Kontrollen durch das Ordnungsamt.

Änderung der Verkehrsregelung in der Schloßstraße: Fußgängerzone eingerichtet

Die Stadt Bergisch Gladbach wird noch in dieser Woche eine Anpassung der Verkehrsregelung im fertiggestellten Bereich der Schloßstraße ab dem Emilienbrunnen vornehmen. Der Bereich ab Hausnummer 20 wird temporär als Fußgängerzone ausgewiesen. Für den Lieferverkehr bleibt die Zufahrt von Montag bis Freitag zwischen 6 und 11 Uhr sowie am Samstag zwischen 6 und 10 Uhr möglich. Anlieger haben weiterhin Zugang zur privaten Tiefgarage, jedoch ist die Einfahrt für den Individualverkehr untersagt.

Grund der Maßnahme: Mehr Sicherheit und Ordnung

Diese Änderung wurde notwendig, da die bisher geltenden Regelungen häufig missachtet wurden. Die Einfahrt für den Individualverkehr war aus Platzgründen untersagt, da der Straßenabschnitt keinen Zweirichtungsverkehr zulässt und keine Wendemöglichkeiten vorhanden sind. Dies führte wiederholt zu gefährlichen Verkehrssituationen und Schäden an dem neuen Straßenmobiliar.

Vorteile der neuen Regelung

Die Einführung der Fußgängerzone bringt klare Verbesserungen:

  • Eindeutige Regelung: Die neue Beschilderung regelt sowohl das Einfahrtsverbot als auch ein Parkverbot und sorgt so für mehr Übersichtlichkeit.
  • Erhöhte Sicherheit: Die Schrittgeschwindigkeit in der Fußgängerzone verbessert die Aufenthaltsqualität für Passanten.
  • Kontrollen: Das Ordnungsamt wird die Einhaltung der neuen Verkehrsregelungen verstärkt kontrollieren, um die Sicherheit weiter zu gewährleisten.

Alle weiteren Informationen zum Umbau der Schloßstraße sowie ein Bautagebuch können auf der Webseite der Stadt unter Bautagebuch Schloßstraße eingesehen werden. Interessierte können sich per E-Mail an inhk.bensberg@stadt-gl.de auch für den Newsletter anmelden.

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